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Motorrad-Kategorien

Kat. A

Alter

18 Jahre

Weitere Voraussetzung:
Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.

*sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.

Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.

Erforderliche Kategorie

A35kW mit zweijähriger, beanstandsfreier Fahrpraxis

Direkteinstieg nur möglich für:

  • Lernenden der beruflichen Grundbildung «Motorradmechanikerin/Motor­radmechaniker EFZ», die von einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden
  • Personen, die in Kursen der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden
  • Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung

Nothelferkurs

nicht erforderlich
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.

Theorieprüfung

keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.

VKU

keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.

Gültigkeit Lernfahrausweis

12 Monate
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.

Praktischer Grundkurs

keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.

Praktische Prüfung

Für Bewerber, welche die Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*, erfolgt der Eintrag nach 2-jähriger klagloser Fahrt prüfungsfrei. *sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.
Für Bewerber, welche die Kategorie A35kW nach dem 01.01.2021 erworben haben, ist eine Manöver- sowie eine praktische Prüfung erforderlich.

Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • keine Begleitperson erforderlich
  • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt

Motorrad-Kategorien

Kat. -A

Mindestalter

18 Jahre

Erforderliche Kategorie

keine

Nothelferkurs

Ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

Theorieprüfung

Ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1

VKU

Ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1

Gültigkeit Lernfahrausweis

Mit Absolvierung des Grundkurses: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundkurs um 12 Monate verlängert.

Ohne Absolvierung Grundkurs: 12 Monate.

Praktischer Grundkurs

4 Stunden für Inhaber Kat. A1(Erwerb vor 31.12.2020), ansonsten 12 Stunden. Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig. Von der PGS entbunden sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren

Praktische Prüfung

Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:

  • Manöverprüfung
  • praktische Prüfung
12 Monate
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.

Lernfahrten

  • Lernfahrausweis erforderlich
  • keine Begleitperson erforderlich
  • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt

Motorrad-Kategorien

Kat. A1

Mindestalter

15 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h

16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)

Erforderliche Kategorie

keine

Nothelferkurs

ausgenommen Inh. Kat. B oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

Theorieprüfung

ausgenommen Inh. Kat. B oder B1

VKU

ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1

Gültigkeit Lernfahrausweis

4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert

Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.

keine

Praktischer Grundkurs

12 Stunden; ist nach Absolvierung unbefristet gültig.

Praktische Prüfung

Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:

  • Manöverprüfung
  • Praktische Prüfung

Ausgenommen sind Inhaber/Inhaberinnen der Kat. B, B1. Hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PGS prüfungsfrei.

Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • keine Begleitperson erforderlich
  • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt