AGB's
Stand: 19.03.2022
AMZ Fahrschule GmbH – 8038 Zürich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen & Kursbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Bei allfälligen Fragen wende dich bitte an die AMZ Fahrschule GmbH.
AMZ Fahrschule GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Melde dich nur an, wenn du mit diesen AGB einverstanden bist.
1. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die AMZ Fahrschule GmbH verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
2. Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B (Auto), gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
3. Der ausbildendende Fahrlehrer sind im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
4. Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt.
5. Der Preis einer Fahrlektion ist der gleiche, ob der Unterricht auf dem Fahrschulwagen oder auf dem Privatauto des Fahrschülers erteilt wird.
6. Eine Fahrlektion dauert 50-60 Minuten (je nach Treffpunkt), eine Doppellektion 1 Std. 50 Min. – 2 Std. und besteht aus: Begrüssung, einstellen von Sitz und Spiegeln, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
7. Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. Aktionen sind nur bis zum jeweilig angegebenen Datum gültig. Andere Gutscheine wie z.B. Kursreduktionen oder Gratisfahrstunden, können nur einmal pro Person geltend gemacht werden und werden nicht kumuliert.
8. Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Std. (2 ganze Arbeitstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Die Gründe für eine Absenz sind irrelevant.
9. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers.
10. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.
11. Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion bar zu bezahlen oder per TWINT, Vorauskasse (IBAN) im voraus beglichen sein. Es gibt keine Teilzahlung für Abos. Zahlbar innert 10 Tagen jedoch spätestens 2 Arbeitstage vor dem Fahrtermin, rein netto. Bei verspätetem Zahlungseingang werden die Lektionen ausgesetzt. Am Tage der praktischen Prüfung müssen alle (Rest-) Schulden beglichen sein, ansonsten die Prüfung nicht gefahren wird. Allfällig entstehende Kosten gehen zu Lasten des Schülers. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden zurückvergütet. Bricht der Fahrschüler oder der Fahrlehrer die Ausbildung ab oder wechselt der Fahrschüler in eine andere Fahrschule, werden alle nicht verwendeten Lektionen zurückvergütet.
Näheres zu Rückerstattungen ist auf den Positionen 12-14 beschrieben.
12. Die obligatorisch administrative Grundpauschale ist 2 Jahre gültig. Sie muss in der zweiten Fahrstunde bezahlt werden (bar oder über Abo) und wird nicht zurückerstattet.
Mit der administrativen Grundpauschale werden ein anteilmässiger Beitrag an die Kosten geleistet und diese sind folgende:
* Beitrag an die Kosten der Haftpflicht, Vollkasko, Insassenversicherung.
* Beitrag an kleinere, durch die vorgenannten Versicherungen nicht gedeckte Schäden wie zB. Felgen / Pneu. Da ein Profi-FL das Auto nur für die Fahrschule braucht und separat einen privaten PKW benutzt.
* Aufwendungen wie Unfallprotokoll ausfüllen, FZ in die Werkstatt bringen und wieder holen.
* Ausfall der Einnahmen wegen Arbeitsausfall des Fahrlehrers während dieser Zeit und eines allfälligen Ausfall des Fahrschulfahrzeuges in Folge der Reparatur oder Aufwendungen um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
13. Abos und Gutscheine sind persönlich und können nicht übertragen, rückerstattet oder umgetauscht werden.
14. Rückerstattungen bei Abo’s: Hier werden die Fahrstunden zum Einzellektionspreis in Abzug gebracht. Die Rückerstattungen erfolgen nur bis spätestens 3 Monate nach letzter Fahrlektion, ansonsten verfällt dein Anspruch.
15. Praktische Prüfung: Fahrschüler welche das gesamte Ausbildungsprogramm durchlaufen haben und genügend Leistung zeigen begleiten wir gerne zur Prüfung. Schüler welche vorzeitig die Prüfung “probieren” wollen dürfen dieses jederzeit mit ihrem Privatwagen und einer privaten Begleitperson versuchen. Wer nach der Anmeldung zur praktischen Prüfung seine Lektionen “schwänzt” muss die Prüfung ebenfalls “privat” ablegen. Wir begleiten nur Schüler zur Prüfung welche fertig ausgebildet sind.
(Siehe auch Anhang unten “Ergänzung Praktische Prüfung“)
16. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Kursort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Schulleitung einen Instruktorenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
17. Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest. Für Nothelferkurse & Verkehrskundeunterricht sind dies, minimal 6, maximal 12 Teilnehmer.
18. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen. Auf besonderen Wunsch führen wir auch Kurse in Kleingruppen durch.
Jedoch wird das Kursgeld entsprechend der Gruppengrösse angepasst.
19. Die AMZ Fahrschule GmbH behält sich vor, einen oder mehrere TeilnehmerInnen aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.
20. Versicherung Kurslokal: Für alle von der Fahrschule organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.
Du bist daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
Das Benutzen der Anlagen der Fahrschule erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule nicht haftbar gemacht werden.
21. Alle Anmeldungen (mündlich, telefonisch, SMS oder online) sind verbindlich und werden bei nicht einhalten verrechnet.
22. Die Absolventen des Motorrad Grundkurses erhalten im 2. Teil vom Motorrad Händler Hostettler Moto Ag, Zürich Süd, jeweils einen Gutschein und Informationen.
Die dafür benötigten Daten (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail und Telefonnummer) werden für das Versenden der Firma Hostettler Moto Ag, Zürich Süd, weitergereicht.
Beim Verzicht des Gutscheines und der Informationen müsste bei der Online-Anmeldung (Bemerkungen) folgender Vermerk erfolgen: “Anmeldung Motorrad Grundkurs mit Verzicht auf Gutschein und Informationen.”
23. Für alle Rechtsbeziehungen mit der AMZ Fahrschule GmbH ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtstand ist Adliswil.
Online Anmeldung
1. Anmeldungen, die mit dem Online-Anmeldeformular sowie mündlich, telefonisch oder per SMS erfolgen, sind verbindlich.
Du erhältst im Normalfall innerhalb 24h nach Anmeldeeingang die Anmeldebestätigung per Email oder SMS. Ansonsten melde dich bitte bei uns.
2. Das Kursgeld ist bar am ersten Kurstag zu entrichten. Die Bezahlung des Kursgeldes berechtigt dich zur Teilnahme am Kurs.
3. Abmelden / Nichterscheinen / Nachholer
Deine Kursanmeldung ist verbindlich. Eine Abmeldung des Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden und nimmt einem anderen Schüler den Kursplatz weg. Deshalb müssen wir je nach Abmeldezeitpunkt die Kurskosten ganz oder teilweise belasten: bis 4 Tage vor Kursbeginn entstehen CHF 50.- Bearbeitungskosten; bis Mittwoch 12 Uhr vor Kursbeginn verrechnen wir 50% der Kurskosten; für Abmeldungen nach Mittwoch 12 Uhr, müssen wir 100% der Kurskosten verrechnen.
Unentschuldigtes Nichterscheinen hat in jedem Fall die Verrechnung der vollen Kurskosten zur Folge.
Nothelferkurs: Gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- ist ein einmaliges Verschieben / Nachholen des Nothelferkurses möglich.
Verkehrskunde: Hier ist es Pflicht alle vier Kursabende zusammenhängend in der gleichen Woche zu besuchen. Sollte dies nicht möglich sein wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- verrechnet.
4. Es sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich.
Ausweise und Bestätigungen werden nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben.
Nothelferausweise werden innert 5-7 Arbeitstagen per Post zugeschickt.
5. Verlust des Nothelferausweises / Verlust der schriftlichen Verkehrskunde Bestätigung
Hier wird eine Bearbeitungsgebühr von je CHF 40.- erhoben.
6. Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Kursangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Der Kurs wird mindestens 12h vorher abgesagt.
7. Die Fahrschule behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.
8. Es gilt schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.